Häusliche Betreuung & Pflegeberatung in Bottrop – Ihre verlässliche Unterstützung nach § 45a & § 37.3 SGB XI
Sie suchen eine vertrauensvolle Unterstützung im Alltag oder eine unabhängige Pflegeberatung in Bottrop und Umgebung? Bei betreut-seniorenhilfe.com erhalten Sie individuelle Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe und qualifizierte Beratungsbesuche – abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und rechtlichen Ansprüche.
Als anerkannter Anbieter für niedrigschwellige Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI und Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI helfen wir Ihnen, Pflegegeld zu sichern, Angehörige zu entlasten und den Alltag würdevoll zu gestalten. Unsere Leistungen sind flexibel buchbar, transparent und persönlich – direkt bei Ihnen vor Ort.
Ob stundenweise Betreuung, Hilfe im Haushalt oder Pflegeberatung als Privatleistung: Wir sind für Sie da – in Bottrop, Gladbeck, Oberhausen, Gelsenkirchen und Umgebung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Pflegeberatung & Entlastungsleistungen in Bottrop, Gladbeck, Oberhausen & Umgebung
Als anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen) und als zugelassene Beratungsstelle für den gesetzlichen Beratungsbesuch nach §37,3 SGB XI unterstützen wir Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Bottrop, Gladbeck, Oberhausen und der gesamten Umgebung zuverlässig, verständlich und individuell.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Antworten zu Pflegeberatung, Hausbesuchen, Pflegegrad, Kosten und regionaler Reichweite.
Benötige ich einen Pflegegrad, um eine Pflegeberatung zu erhalten?
Nein.
Eine Pflegeberatung ist auch ohne Pflegegrad möglich. Viele Angehörige lassen sich schon vor dem MDK-/MD-Besuch beraten, um sich optimal auf die Einstufung in einen Pflegegrad vorzubereiten.
Was ist die Beratung nach §37,3 SGB XI?
Die Beratung nach §37,3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen (Pflegegrad 2–5).
Der Besuch dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.
Wichtig:
Die Pflegekasse übernimmt die vollen Kosten.
Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Sie erhalten eine Bestätigung für die Pflegekasse, damit Ihr Pflegegeld gesichert bleibt.
Wie oft muss der Beratungsbesuch nach §37,3 stattfinden?
Der Gesetzgeber schreibt folgende Intervalle vor:
Pflegegrad 2 + 3: alle 6 Monate
Pflegegrad 4 + 5: alle 3 Monate
Bei Auslassen drohen Kürzungen oder Aussetzungen des Pflegegeldes.
Wir erinnern Sie daher kostenlos an alle fälligen Termine.
In welchen Städten bieten Sie Ihre Pflegeberatung an?
Wir bieten unsere Leistungen in folgenden Städten an:
Bottrop
Gladbeck
Oberhausen
Gelsenkirchen (ausgewählte Bezirke)
Dorsten
Essen (Randgebiete)
sowie der gesamten umliegenden Region
Unsere Hausbesuche finden direkt bei Ihnen zu Hause statt. Auf Wunsch beraten wir Sie auch telefonisch oder per Video.
Findet der Beratungsbesuch bei mir zu Hause statt?
Ja.
Der Beratungsbesuch nach §37,3 erfolgt immer persönlich in Ihrem häuslichen Umfeld.
So können wir Ihre Situation realistisch einschätzen und gezielt unterstützen.
Private Beratungen und Antragsservices können zusätzlich online oder telefonisch stattfinden.
Wie schnell kann ein Termin stattfinden?
Sehr schnell.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 1–3 Werktagen einen Termin.
Bei dringenden Fällen (drohende Pflegegeld-Kürzung) bieten wir kurzfristige Termine an.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Beratung?
Ja.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach §37,3 SGB XI werden zu 100 % von der Pflegekasse übernommen.
Private Leistungen wie:
Pflegegrad-Antragstellung
Begleitung beim MDK-/MD-Termin
Erstellung eines Maßnahmenplans
Entlastungs- & Hilfsmittelberatung
häusliche Unterstützungsleistungen nach §45a SGB XI
können flexibel dazugebucht werden.
Was kostet eine private Pflegeberatung?
Private Beratungen werden nach einem transparenten Preiskatalog abgerechnet.
Die aktuelle Übersicht finden Sie auf unserer Leistungsseite.
Viele Beratungs- und Unterstützungsleistungen können über den monatlichen Entlastungsbetrag (125 €) refinanziert werden.
Wir erklären Ihnen genau, wie Sie diese Mittel optimal nutzen.
Welche Vorteile hat eine unabhängige Pflegeberatung?
Eine unabhängige Pflegeberatung bedeutet für Sie:
neutrale & fachlich fundierte Empfehlungen
klare Sprache statt komplizierter Fachbegriffe
Unterstützung bei allen Pflegeanträgen
Sicherheit im Umgang mit Pflegegeld & Pflegegrad
Entlastung für Angehörige
Begleitung im gesamten Pflegeprozess
schnelle Terminvergabe
Kann die Beratung auch online erfolgen?
Ja.
Private Beratungen, Pflegegrad-Hilfe und Entlastungsberatungen können bequem telefonisch oder per Video durchgeführt werden.
Der gesetzliche Beratungsbesuch nach §37,3 findet jedoch grundsätzlich vor Ort statt.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Ganz einfach:
📞 0177 3783263
📧 info@betreut-seniorenhilfe.com
📱 Über das Kontaktformular auf dieser Website
Wir melden uns schnellstmöglich zurück und finden einen Termin, der in Ihren Alltag passt.
Haben Sie weitere Fragen oder möchten direkt einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail – wir beraten Sie persönlich, kompetent und mit Herz.