Die Entlastungsleistung von 131 €

Veröffentlicht am 15. März 2025 um 12:01

Die Entlastungsleistung von 131 €

Pflegebedürftige mit Pflegegrad erhalten monatlich 125 € Entlastungsbetrag nach §45a SGB XI – für Betreuung, Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.

Wie funktioniert das?

  • Leistung wird nicht ausgezahlt, sondern über Anbieter abgerechnet
  • Unverbrauchte Beträge können bis ins Folgejahr übertragen werden

Unser Angebot

Wir bieten Entlastungsleistungen in Bottrop, Gladbeck, Kirchhellen und Oberhausen – individuell und zuverlässig.

📧 Kontakt: info@betreut-seniorenhilfe.com

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