Die Entlastungsleistung von 131 €
Pflegebedürftige mit Pflegegrad erhalten monatlich 125 € Entlastungsbetrag nach §45a SGB XI – für Betreuung, Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Wie funktioniert das?
- Leistung wird nicht ausgezahlt, sondern über Anbieter abgerechnet
- Unverbrauchte Beträge können bis ins Folgejahr übertragen werden
Unser Angebot
Wir bieten Entlastungsleistungen in Bottrop, Gladbeck, Kirchhellen und Oberhausen – individuell und zuverlässig.
📧 Kontakt: info@betreut-seniorenhilfe.com
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