Pflegegrad beantragen – so geht’s
Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten – etwa Pflegegeld, Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI oder Unterstützung durch einen Pflegedienst. Doch der Weg dorthin ist für viele Angehörige überraschend komplex. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen – und wie wir Sie dabei professionell begleiten können.
1. Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Jede Person, die dauerhaft in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist – sei es durch körperliche, geistige oder psychische Erkrankungen – kann einen Pflegegrad beantragen. Das gilt auch für Kinder und Menschen mit Demenz.
2. Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Ein formloses Schreiben oder ein Anruf genügt, um den Prozess zu starten. Beispiel:
„Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung.“
3. Was passiert nach dem Antrag?
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und prüft den Grad der Selbstständigkeit anhand eines Punktesystems.
4. Wie läuft die Begutachtung ab?
Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche, darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung. Je nach Punktzahl wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 vergeben.
Tipp: Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch und bereiten Sie sich gut vor – das erhöht die Erfolgschancen.
Viele Angehörige erleben diesen Schritt als besonders herausfordernd. Die Kriterien sind komplex, die Formulierungen oft missverständlich – und kleine Details können große Auswirkungen haben. Genau hier setzen wir an:
Mit unserer unabhängigen Pflegeberatung als Privatleistung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Begutachtung. Wir helfen Ihnen, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen, bereiten Sie auf das Gespräch mit dem Gutachter vor und stehen Ihnen bei Rückfragen zur Seite.
5. Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?
Sie können Widerspruch einlegen – am besten innerhalb von vier Wochen nach Bescheid. Auch hier gilt: Eine fundierte Einschätzung und gezielte Argumentation sind entscheidend.
Wir unterstützen Sie dabei, den Widerspruch sachlich und überzeugend zu formulieren – unabhängig, individuell und mit viel Erfahrung aus der Praxis.
6. Welche Leistungen gibt es je nach Pflegegrad?
| Pflegegrad | Leistungen (Beispiele) |
|---|---|
| 1 | Entlastungsbetrag (125 €/Monat) |
| 2–5 | Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombileistungen, Beratungsbesuche nach § 37.3 |
7. Unser Angebot: Pflegeberatung in Bottrop – persönlich & unabhängig
Als erfahrene Pflegeberater:innen helfen wir Ihnen bei:
- Antragstellung und Vorbereitung auf die Begutachtung
- Widerspruch und Höherstufung
- Organisation von Entlastungsleistungen und Betreuung nach § 45a
📞 Jetzt Termin vereinbaren: 01773783263
📧 E-Mail: info@betreut-seniorenhilfe.com
🌐 Website: www.betreut-seniorenhilfe.com
Fazit
Ein Pflegegrad öffnet die Tür zu wichtigen Unterstützungsleistungen – doch der Weg dorthin ist oft komplexer als erwartet. Mit unserer unabhängigen Pflegeberatung in Bottrop stehen wir Ihnen kompetent und persönlich zur Seite – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die bestmögliche Versorgung Ihrer Angehörigen.
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