Was ist ein Beratungsbesuch nach §37.3?
Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Ziel ist die Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.
Wie oft muss der Besuch stattfinden?
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
- Pflegegrad 1: freiwillig möglich
Was passiert beim Beratungsbesuch?
Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, prüft die Pflegesituation, gibt Tipps zur Entlastung und dokumentiert den Besuch für die Pflegekasse.
Was passiert, wenn der Besuch nicht erfolgt?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder streichen, eine Pflegesachleistung anordnen oder den Pflegegrad infrage stellen.
Unsere Unterstützung in Bottrop & Umgebung
Wir führen den Beratungsbesuch persönlich durch – in Bottrop, Gladbeck, Kirchhellen und Oberhausen. Dabei beraten wir verständlich, individuell und mit viel Erfahrung.
📞 Termin vereinbaren: 01773783263
📧 E-Mail: info@betreut-seniorenhilfe.com
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